Schottische Bauvorschriften für den Einbau von Ladegeräten für Elektrofahrzeuge in Neuentwicklungen

Um den Bedarf an neuen Benzin- und Dieselautos und -transportern bis 2030 schrittweise zu beseitigen, hat die schottische Regierung angekündigt, dass sie Gesetze erlassen wird, um sicherzustellen, dass Entwickler Ladepunkte für Elektrofahrzeuge (EV) beim Bau neuer Wohn- und Nichtwohngebäude bereitstellen.

Die aktualisierten Bauvorschriften würden bedeuten, dass neue Wohngebäude mit einem Parkplatz mindestens eine E-Ladestation mit einer Mindestleistung von 7 kW haben.

Bei neuen Nichtwohngebäuden mit mehr als 10 Parkplätzen wird erwartet, dass 1 von 10 eine Ladestation für Elektrofahrzeuge mit einer Nennleistung von mindestens 7 kW bereitstellt.

Die Richtlinienvorschläge enthalten auch detaillierte Anforderungen für Wohn- und Nichtwohngebäude, die einer umfassenden Renovierung unterzogen werden, um Ladestationen bereitzustellen.

Diese Änderungen bieten einen Mindeststandard, den Entwickler in Zukunft berücksichtigen müssen.

Die Vorschläge wurden im Anschluss an eine Konsultation mit dem Titel „Schottische Bauvorschriften: Vorgeschlagene Änderungen an Energiestandards einschließlich Beratung zu Belüftung, Überhitzung und Bereitstellung von Elektrofahrzeugen“ veröffentlicht.

2022-09-06