Die Europäische Kommission gab die endgültige Genehmigung der Verordnung zur Infrastruktur für alternative Kraftstoffe bekannt, einem Gesetz, das die Mindestanzahl von Schnellladegeräten regelt, die auf europäischen Hauptstraßen vorhanden sein müssen. Dies markiert die letzte Phase eines Gesetzgebungsprozesses, der im Juli 2021 begann.
Aufgrund der Tatsache, dass einige Länder in Europa über eine geringe Schnellladeinfrastruktur verfügen, tritt dieses Gesetz in Kraft, um neue Ziele für den europäischen Kontinent festzulegen und die Nutzung von Elektroautos im zweitgrößten Elektrofahrzeugmarkt der Welt weiter bekannt zu machen und zu erleichtern.
Gemäß dieser neuen Verordnung müssen bis 2026 alle 60 km Schnellladestationen für leichte und schwere Fahrzeuge entlang der Hauptverkehrskorridore der Europäischen Union (den Straßen, die das Transeuropäische Verkehrsnetz bilden) installiert werden.
Dieses Gesetz tritt in Kraft, um den europäischen Grünen Pakt zur Reduzierung der Gasemissionen voranzutreiben. Zu diesem Zweck wird die Europäische Union in den kommenden Jahren weitere Lade- und alternative Tankstellen installieren. Ziel ist es, neben dem Nutzen für Privatnutzer auch den Weg zur Dekarbonisierung im Straßenverkehr zu ebnen und so die Einführung von Elektro-Lkw zu erleichtern.
Maßnahmen, die der gesamten Bevölkerung dienen
Zu den verschiedenen Vorteilen, die dieses Gesetz den Fahrern von Elektroautos in Europa bieten wird, gehören: Infrastruktur für leichte Fahrzeuge, schwere Fahrzeuge und sogar Ladeinfrastruktur für Fahrzeuge, die mit Wasserstoffzellen betrieben werden.
Was die Ladestruktur für leichte Fahrzeuge angeht, müssen ab 2025 im Transeuropäischen Verkehrsnetz alle 60 Kilometer Schnellladestationen mit mindestens 150 kW Leistung installiert werden.
Wenn man an schwere Fahrzeuge denkt, besteht die Idee darin, alle 60 Kilometer entlang des Hauptnetzes des Transeuropäischen Verkehrsnetzes und alle 100 Kilometer im Gesamtnetz der europäischen Kernautobahnen Ladegeräte mit einer Mindestleistung von 350 kW zu installieren ab 2025, mit vollständiger Netzabdeckung bis 2030. Darüber hinaus müssen Ladestationen auf sicheren Parkplätzen installiert werden, um auch nachts laden zu können.
Ab 2030 muss eine Betankungsinfrastruktur für wasserstoffbetriebene Fahrzeuge implementiert werden, um Pkw und Lkw mit Tankstellen auf allen städtischen Straßen und alle 200 Kilometer entlang des Hauptstraßennetzes des Kontinents versorgen zu können.
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